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Geschichte

Pfarreierhebung am 5.11.1620

Im Jahre 1620 ging ein langersehnter Wunsch der Leutenbacher Gemeinde in Erfüllung: Die Filialkirchen St. Moritz und St. Jakob wurden von der Mutterpfarrei abgetrennt und der bisherige Pfarrsprengel zu einer eigenständigen Pfarrei erhoben.

 

Der Inhalt der Pfarrerhebungsurkunde lässt sich folgendermaßen zusammenfassen.

Die Erhebung Leutenbachs zu einer eigenständigen Pfarrei erfolgt am 5. November 1620 den durch Fürstbischof Johann Gottfried von Aschhausen (1609-1622). Dieser hatte im übrigen bereits 1616 den Jesuiten Johannes Mylius samt einem Laien nach Leutenbach geschickt, um das Gotteshaus zu visitieren.
Schon unter der Regierung seines Vorgängers Johann Philipp von Gebsattel (1599-1609) hat man sich um eine Loslösung von der Mutterpfarrei Kirchehrenbach bemüht.
Der Pfarrsprengel umfasst Leutenbach, Dietzhof, Mittelehrenbach, Oberehrenbach, Ortspitz, Seidmar, Hundsboden, (Egloffsteiner)Hüll und ein Haus in Schlaifhausen.
Das Gotteshaus St. Jakob wird zur Pfarrkirche erhoben, St. Moritz wird ihm als Nebenkirche angegliedert.
Das Besetzungsrecht der neuen Pfarrei steht den Bischöfen von Bamberg zu.
Der jeweilige Pfarrer ist verpflichtet,

persönlich in Leutenbach zu residieren
jährlich einmal eine Pfarrversammlung abzuhalten, der er vorsteht
alle Sonn- und Feiertage sowie mittwochs und freitags eine Messe zu lesen
sonn- und feiertags dem Pfarrvolk eine Predigt zu halten
die Sonntagsgottesdienste, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, abwechselnd in der Jakobus- und der Moritzkirche zu feiern
Das Kirchweih- und Patronatsfest feierlich zu begehen
an Bartholomäus-Tag mit den Pfarrkindern die ehemalige
Mutterkirche in Kirchehrenbach aufzusuchen.
die in Leutenbach gestifteten Jahrtage zu halten.
Das jährliche Einkommen des Pfarrers besteht:

in einem Haus samt einer Scheuer nebst einem Grasgarten und 1 1/2 Tagwerk Feld in Leutenbach
in 12 Gulden aus dem Gotteshaus St. Jakob
in 63 Gulden, die ihm der Pfarrer in Kirchehrenbach zu reichen hat.
in 70 Gulden an Erbzinsen von den gestifteten Grundstücken
in 2 1/2 Gulden von gestifteten Jahrtagen
dazu Brennholz aus dem Leutenbacher Gemeindewald, soviel der Pfarrer braucht.
Der Beitrag der Kirchehrenbacher Pfarrers zum Unterhalt des Leutenbacher Geistlichen in Höhe von 63 fl fränk. verringerte sich bereits kurz nach der Pfarrerhebung. Mit Genehmigung des bischöflichen Vikariates einigten sich die beiden betroffenen Pfarrherren auf folgenden Zahlungsmodus, bei dem es für die folgenden Jahrhunderte blieb. Der Kirchehrenbacher Pfarrer, der zum Unterhalt des Leutenbacher Pfarrers deshalb verpflichtet war, weil er sich dadurch die Kosten für einen eigenen Kaplan sparte, trat vertraglich einen Teil seiner Einkünfte im Bereich der neuen Pfarrei ab: ein Zehntlein zu Ortspitz, die Rauch- und Käsgelder zu Mittelehrenbach und Dietzhof, einige Lehen und auch etliche Felder vor dem Hundshauptener Walde. Dadurch minderte sich die Geldsumme auf 33 fl fränk.

Dass die Leutenbacher Geistlichen dadurch einen guten Tausch gemacht hatten belegt die Feststellung des Kirchehrenbacher Pfarrers Georg Johann Heber, der 1821 feststellte, dass die abgetretenen Rechte einen Ertrag von mindestens 50 fl fränk. ausmachten. Er macht auch eine Bemerkung hinsichtlich der Aushilfe durch den Nachbarpfarrer:

"Jetzt geschieht gerade das Gegentheil; denn man hat hier das ganze Jahr die Plage im Beichtstuhle mit den Leutenbachern."

Übersetzung Georg Knörlein 1996